Aushilfsenergie / Ersatzversorgung
Falls wir Ihrer Lieferstelle keinem Stromlieferanten zuordnen können, wird der zuständige Aushilfslieferant bzw. Grundversorger vorübergehend Ihre Versorgung sicherstellen und Sie über die dafür geltenden Bedingungen und Preise informieren.
Sind Sie am Niederspannungsnetz angeschlossen, dann werden Sie im Rahmen der Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG durch den zuständigen Grundversorger beliefert.