Das Messstellenbetriebsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für die Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen sowie für die Regelungen zur Datenkommunikation und Verarbeitung von Messwerten.
Verpflichtend mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden:
- Zählpunkte von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6000 kWh,
- Zählpunkte von Letztverbrauchern mit einer Vereinbarung nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes,
- Zählpunkte von Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung mit mehr als 7 kW.
Der grundzuständige Messstellenbetreiber kann Letztverbraucher und Einspeiseanlagen auch unterhalb der oben genannten Grenzwerte optional mit intelligenten Messsystemen ausstatten. Gemäß Messstellenbetriebsgesetz werden die im Netzgebiet der Stadtwerke Hettstedt GmbH betroffenen Netzkunden mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten über den vorgesehenen Einbau moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme schriftlich informiert. Der Anschlussnehmer bzw. der Anschlussnutzer muss den Einbau der mME bzw. iMSys dulden und den entsprechenden Preis gemäß Fallgruppe nach Jahresverbrauch bezahlen.
Moderne Messeinrichtungen
Alle Messstellen, die nach dem Messstellenbetriebsgesetz nicht mit einem intelligenten Messsystem auszustatten sind, erhalten mindestens eine moderne Messeinrichtung. Eine moderne Messeinrichtung ist eine Messeinrichtung, die den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wiederspiegelt.
Übersicht der Preise für Standard und Zusatzleistungen
- der Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung
- eichrechtskonforme Messung entnommener, verbrauchter und eingespeister Energie sowie die Messwertaufbereitung
- der technische Betrieb der Messstelle
- form- und fristgerechte Datenübertragung – jährliche Jahresarbeitswerte sowie aktuelles Preisblatt
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Messstellenvertrag und Allgemeine Bedingungen
Hier finden Sie Informationen zu den Messstellenverträgen zum Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messystemen (iMS).
Der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt automatisch mit Stromentnahme über Ihren Zähler zustande. Der Messstellenbetrieb basiert auf der Grundlage der Festlegung BK6-24-125 zum Messstellenvertrag.
Nutzen Sie Ihren Stromzähler ausschließlich zur Messung von erzeugtem/eingespeistem Strom, gelten für diesen Zähler ebenfalls unsere Messstellenverträge MSV-AN gemäß BK6-24-125.
Ist bei Ihnen ein intelligentes Messsystem eingebaut und Sie möchten näheres zur Datenkommunikation des Messsystems erfahren? In unserem Formblatt zur Datenkommunikation finden Sie Angaben darüber, wer welche Daten von wem und wie oft und zu welchem Zweck aus dem intelligenten Messsystem/Smart-Meter-Gateway erhält.
Der Messstellenvertrag MSV-AN gemäß BK6-24-125 und das Formblatt gemäß § 54 sind an dieser Stelle veröffentlicht:
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