Seit Juli 2005 sind das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und in deren Folge die dazugehörigen Verordnungen (Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV und Gasnetzentgeltverordnung – Gas NEV – sowie Messzugangsverordnung) in Kraft.

Sie bilden die Grundlage für den diskriminierungsfreien Netzzugang. Auf dieser Basis bietet die Stadtwerke Hettstedt GmbH als Betreiber eines örtlichen Verteilnetzes zur Erdgasversorgung Netzdienstleistungen in ihrem Versorgungsgebiet an.

Allen Lieferanten gewährt die Stadtwerke Hettstedt GmbH gegen Entgelt den Zugang zu ihrem Erdgasnetz.

Die Stadtwerke Hettstedt GmbH ist am 28. Juli 2006 der „Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1b EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen“ vom 19. Juli 2006 ohne Vorbehalt beigetreten.

Abweichung von der GeLi Gas

Die Stadtwerke Hettstedt GmbH macht als Netzbetreiber im Verhältnis zu ihrem verbundenen Vertrieb von der Option nach Ziffer 3 des Tenors der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (AZ.: BK7-06-067) Gebrauch. Das Unternehmen bietet diskriminierungsfrei den übrigen Lieferanten wie dem assoziierten Vertrieb Vereinbarungen zur Abrechnungsdienstleisung im integrierten System Schleupen.CS an.

Ansprechpartner:
Sibylle Thiele
Telefon: 03476 – 8702 – 0
Fax: 03476 – 8702 – 14

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