Verfahren zur Ermittlung des Abrechnungsbrennwertes
In Abhängigkeit von der Netzfahrweise findet eine Ein- oder Mehrseiteneinspeisung in das Gasnetz statt. Durch Veränderung der Netzfahrweise kann ein Wechsel des Verfahrens stattfinden. Die Ermittlung der Abrechnungsbrennwerte erfolgt bei Einseiteneinspeisung nach den Vorgaben des DVGW Arbeitsblattes G 685, Abschnitt 6.3.1. Bei Mehrseiteneinspeisung erfolgt die Ermittlung durch Mittelwertverfahren entsprechend Abschnitt 6.3.2
Veröffentlichung Abrechnungsbrennwert gemäß § 40 Abs.1 Satz 1 Nr.7 GasNZV
Die Netzbetreiber sind verpflichtet, gemäß § 40 Abs.1 Satz 1 Nr.7 GasNZV im Verteilnetz an allen Ein- und Ausspeisepunkten am 10. Werktag des Monats den Abrechnungsbrennwert des Vormonats zu veröffentlichen.
Alle Ausspeisepunkte befinden sich in einem gemeinsamen Brennwertbezirk: