Die im Preisblatt enthaltenen Preise für digitale Messtechnik beinhalten sowohl Standard- als auch Zusatzleistungen nach § 35 MsbG

Als Standardleistungen für moderne Messeinrichtungen gilt die Durchführung des Messstellenbetriebes, hierunter fällt:

  • der Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung
  • eichrechtskonforme Messung entnommener, verbrauchter und eingespeister Energie sowie die Messwertaufbereitung
  • der technische Betrieb der Messstelle
  • form- und fristgerechte Datenübertragung – jährliche Jahresarbeitswerte sowie

Als Standardleistungen / Pflichteinbau für intelligente Messsysteme gilt:

  • die Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation
  • bei Letztverbrauchern mit einem Jahresverbrauch von höchstens 10 000 Kilowattstunden (ab 2020 von höchstens 6000 kWh) soweit es der variable Stromtarif im Sinne von § 40 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes erfordert, maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgängen des Vortages gegenüber dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber
  • die Bereitstellung von Informationen wie z. B. den tatsächlichen Energieverbrauch oder die tatsächliche Nutzungszeit nach § 61 an eine Kundenanlage oder ein Online-Portal
  • die Bereitstellung von Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme B. hinsichtlich der Überwachung des Energieverbrauchs
  • in den Fällen des § 31 Abs. 1 Nummer 5, Abs. 2 und 3 Satz 2 MsbG das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann,
  • in den Fällen des § 40 MsbG und unter den dort genannten Voraussetzungen die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas und
  • die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 MsbG ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung.

Die Preise für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme finden Sie auf dem Preisblatt Messstellenbetrieb.

Zusatzleistungen können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht möglicher Zusatzleistungen und deren Preise finden Sie auf dem Preisblatt Messstellenbetrieb Zusatzleistungen.

Die Entgelte für Messstellenbetrieb inklusive Messung für die herkömmliche Messtechnik, die nicht den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz betrifft, finden Sie auf dem Preisblatt Netzentgelte der Stadtwerke Hettstedt.

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