Die Errichtung von Erzeugungsanlagen stimmt der Anschlussnehmer mit der Stadtwerke Hettstedt GmbH ab.
Für die Planung, Errichtung und Änderung von Eigenerzeugungsanlagen mit Parallelbetrieb gelten die anerkannten Regeln der Technik sowie die technischen Mindestanforderungen der Stadtwerke Hettstedt GmbH.