Grundversorgung gemäß §36 EnWG
Grundversorger ist jeweils das Gasversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Zeitraum: 1.1.2025 bis 31.12.2027
(Feststellung aller drei Jahre jeweils zum 1.7. für die nächsten drei Kalenderjahre)
Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Hettstedt GmbH ist die Stadtwerke Hettstedt GmbH.
Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG
Der Stadtwerke Hettstedt GmbH obliegt in ihrem Netzgebiet neben der Grundversorgung auch die Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG.
Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung entsprechen den Tarifen der Grundversorgung der Stadtwerke Hettstedt GmbH.
Von einer Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Netz Erdgas bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Ersatzversorgung endet spätestens drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung. Die Stadtwerke Hettstedt GmbH kann den Erdgasverbrauch, der auf die Ersatzversorgung entfällt, aufgrund einer rechnerischen Abgrenzung schätzen und den so ermittelten anteiligen Verbrauch in Rechnung stellen.