Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Der Netzbetreiber Stadtwerke Hettstedt GmbH ist verpflichtet, nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) in ihrer jeweils aktuellen Fassung jedermann an sein Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas in Niederdruck zu gestatten.
Da die NDAV nur grundsätzlichen Charakter besitzt, gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NDAV die Ergänzenden Bedingungen zur NDAV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen.
Technische Mindestanforderungengemäß §19 Abs.2 EnWG
Die anerkannten Regeln der Technik insbesondere das DVGW Arbeitsblatt G 2000 „Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze“ in der aktuell gültigen Fassung sind bei der Stadtwerke Hettstedt GmbH als „Technische Mindestanforderungen“ festgelegt.
Das DVGW-Arbeitsblatt G 2000 finden Sie hier.