Auf Wunsch eines Anschlussnutzers im Netzgebiet der Stadtwerke Hettstedt GmbH kann der Messstellenbetrieb (Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtung) inklusive Messung von einem Dritten (Messstellenbetreiber) durchgeführt werden.

Sofern der einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Messstellenbetrieb und die Messung durch den Dritten gewährleistet ist. Die Messeinrichtung muss dabei den eichrechtlichen Vorschriften sowie den vom Netzbetreiber für sein Netzgebiet veröffentlichten technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität entsprechen.

Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen dem Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages erforderlich. Den Wortlaut des genannten Vertrages hat die Bundesnetzagentur ebenfalls in ihrem Beschluss BK7-17-026 für alle Marktpartner vorgegeben.