Informationen für Anlagenbetreiber
Mit dem Steuerbarkeitscheck erfüllen wir die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 12 Abs. 2b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dabei wird überprüft, ob Erzeugungs- und Speicheranlagen technisch für eine netzorientierte Steuerung geeignet sind. Diese Prüfung ist eine wichtige Voraussetzung, um im Rahmen von Redispatch 2.0 einen sicheren und effizienten Netzbetrieb zu gewährleisten.
Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zu den von uns durchgeführten Steuerbarkeitsprüfungen.
Der Steuerbarkeitscheck stellt einen wesentlichen Bestandteil für einen sicheren Netzbetrieb im Rahmen von Redispatch 2.0 dar. Hintergrund ist, dass viele Erzeugungsanlagen – insbesondere Anlagen mit fester Einspeisevergütung – nicht auf Preissignale des Strommarktes reagieren und daher auch bei negativen Strompreisen unverändert einspeisen. Dieses Verhalten kann bei hoher Einspeisung, wie sie beispielsweise an sonnigen Tagen auftritt, zu erheblichen Belastungen im Stromnetz führen. Vor dem Hintergrund des erwarteten starken Ausbaus von Photovoltaikanlagen ab dem Jahr 2025 ergibt sich hier ein dringender Handlungsbedarf.
Mit der gesetzlichen Neuregelung in § 12 Abs. 2a–2h EnWG wird daher angestrebt, eine flächendeckende technische Steuerbarkeit von Erzeugungs- und Speicheranlagen sicherzustellen. Der Steuerbarkeitscheck dient den Netzbetreibern dazu, die vorhandene Steuerbarkeit der angeschlossenen Anlagen zu erfassen und bei Bedarf gezielt Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerungsfähigkeit umzusetzen.
Die rechtliche Grundlage für den Steuerbarkeitscheck bildet § 12 Abs. 2a bis 2h des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung temporärer Erzeugungsüberschüsse (BGBl. 2025 I Nr. 51 vom 24.02.2025). Ziel dieser Neuregelung ist es, die technische Steuerbarkeit von Erzeugungs- und Speicheranlagen sicherzustellen und damit die Netzstabilität im Rahmen von Redispatch 2.0 zu gewährleisten.
Zur Konkretisierung dieser Vorgaben haben die Übertragungsnetzbetreiber am 25.04.2025 Leitlinien zum Steuerbarkeitscheck auf der gemeinsamen Plattform Netztransparenz.de veröffentlicht. Diese Leitlinien definieren die Rahmenbedingungen für die jährliche Durchführung des Steuerbarkeitschecks, insbesondere den Ablauf der Prüfungen sowie die Erfassung, Aufbereitung und Weiterleitung der dabei erhobenen Daten.
Ab dem Jahr 2025 sind Netzbetreiber verpflichtet, jährlich alle an ihr Netz angeschlossenen und fernsteuerbaren Erzeugungs- und Speicheranlagen auf ihre Steuerbarkeit und Sichtbarkeit zu überprüfen. Der Steuerbarkeitscheck startet dabei für Anlagen mit einer Nennleistung ab 100 Kilowatt (kW).
Ab dem 01.01.2026 werden zusätzlich auch Anlagen mit einer Nennleistung unter 100 kW, sofern sie gemäß § 9 EEG fernsteuerbar sind, in den jährlichen Steuerbarkeitscheck einbezogen.
Eine separate Prüfung ist nicht erforderlich, wenn eine Anlage im laufenden Jahr bereits erfolgreich an einer Redispatch-Maßnahme nach § 13a EnWG teilgenommen hat. Ebenso sind Anlagen, die erst ab dem 1. Mai eines Jahres in Betrieb genommen werden, im jeweiligen Jahr von der Durchführung des Steuerbarkeitschecks ausgenommen.
Die Durchführung der Tests erfolgt grundsätzlich ohne Entschädigung, sofern sie nicht im Rahmen einer ohnehin notwendigen Maßnahme nach Redispatch 2.0 durchgeführt werden.
Auf eine vorherige Ankündigung des Steuerbarkeitschecks wird verzichtet.
Unabhängig von der eingesetzten Steuerungstechnik sowie den jeweiligen Bedingungen vor Ort wird die Testdauer so kurz wie möglich gehalten, um Markteingriffe zu minimieren und finanzielle Auswirkungen für die Marktteilnehmer möglichst gering zu halten. Gleichzeitig muss der Test ausreichend lange dauern, damit eine Reaktion der Anlage eindeutig erkennbar und nachweisbar ist. In der Regel sollte die Testdauer pro Anlage 60 Minuten nicht überschreiten.
