Der Netzbetreiber Stadtwerke Hettstedt GmbH ist verpflichtet,
nach Maßgabe der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) seinen Kunden Trinkwasser am Ende der Hausanschlussleitung in der entsprechenden geregelten Qualität gemäß TrinkwV zu liefern.
Unsere Allgemeinen und Ergänzenden Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V) und die Preisliste für die Ergänzenden Bedingungen stellen wir Ihnen zum Download zur Verfügung: