Die Netzentgelte der Stadtwerke Hettstedt GmbH basieren auf der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung – GasNEV) vom 25.07.2005 sowie dem Beschluss der Bundesnetzagentur BK9-08/891 vom 12.12.2008 zur Festlegung der Erlösobergrenzen nach § 4 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 ARegV.
Nach den Forderungen des Energiewirtschaftsgesetzes informieren wir Sie hier über die Preise für die Netznutzung Erdgas.
Veröffentlichung der Konzessionsabgabe Gas gemäß §20 Abs. 1 EnWG
Nach §20 Abs. 1 EnWG ist die Stadtwerke Hettstedt GmbH verpflichtet, die Konzessionsabgabe zu veröffentlichen.
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der Konzessionsabgabeverordnung (KAV) vom 09. Januar 1992 in der Änderungsfassung vom 01. November 2006:
Die zulässige Höhe der Konzessionsabgaben für Gas beträgt: | je kWh |
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Gas, das ausschließlich für Kochen und Warmwasserbereitung in Gemeinden bis 25.000 Einwohner verwendet wird | 0,51 Cent |
für sonstigen Tariflieferungen in Gemeinden bis 25.000 Einwohner | 0,22 Cent |
für die Belieferung von Sondervertragskunden keine Konzessionsabgabe, wenn der Jahresverbrauch über 5 Mio. kWh liegt |
0,03 Cent |
Die aufgeführten Nettopreise gelten zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.