Einspeisung nach EEG

Gemäß § 77 Abs.1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien- Gesetz-EEG) sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, die Angaben nach den §§ 70 bis 74 EEG zu veröffentlichen. Die Angaben finden Sie auf der Internetseite des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz Transmission GmbH