Grundversorgung gemäß §36 EnWG
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Feststellung des Grundversorgers nach § 36 EnWG
Zeitraum: 1.1.2025 bis 31.12.2027
(Feststellung aller drei Jahre jeweils zum 1.7. für die nächsten drei Kalenderjahre)
Der Grundversorger für Strom ist die envia Mitteldeutsche Energie AG im Netzgebiet der Stadtwerke Hettstedt GmbH.
Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG
Der Gesetzgeber regelt im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), welche Festlegungen für Kunden gelten, die keinen gültigen Liefervertrag abgeschlossen haben. Die vom Kunden bezogenen Energiemengen im Zeitraum ohne gültigen Liefervertrag erhält er im Rahmen der Ersatzversorgung gemäß §38 EnWG.
Die Ersatzversorgung erfolgt durch den jeweiligen Grundversorger gemäß §36 EnWG.