Mit dem Beschluß der Bundesnetzagentur (BNetzA) BK6-09-034 und den darin getroffenen Festlegungen zum „Wechselprozess im Messwesen“ (kurz „WiM“) vom 09. September 2010 wird die Abwicklung eines Wechsels von Messtellenbetreiber (MSB) oder Messdienstleister (MDL) nach diesen oder dem Beschluss ergänzendenden Festlegungen durchgeführt.
Um die rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen Netzbetreiber und MSB/MDL festzulegen, ist der Abschluß eines Messstellenrahmenvertrages und/oder Messrahmenvertrages notwendig. Inhaltlich wird ausschließlich der von der BNetzA für alle Marktpartner vorgegebene Wortlaut verwendet (Standardvertrag).
Die genannten Verträge, sowie die ergänzenden Bedingungen bzw. Anlagen stehen hier zum Download bereit.