Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben gem. § 20 Abs. 1 EnWG jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewähren.

In diesem Bereich sind gemäß § 20 Abs. 1 EnWG die erforderlichen Bedingungen und Verträge für den Netzzugang Strom bei der Stadtwerke Hettstedt GmbH hinterlegt. Ebenso werden Informationen zu den von der Stadtwerke Hettstedt GmbH verwendeten Datenformaten, Lastprofilen, Netzengpassmanagement und Hochlastzeitfenster gegeben.