Der Netzanschluss ist die Anbindung von Letztverbrauchern sowie Erzeugungsanlagen an das Elektrizitätsverteilungsnetz der Stadtwerke Hettstedt GmbH auf vertraglicher Grundlage mittels Leitungen.

Rechtsgrundlage für den Netzanschluss ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 mit den §§ 17 – 19 sowie die nachgelagerten Verordnungen über die „Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ (NAV) und für den vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Die nachfolgenden Veröffentlichungen enthalten die allgemeinen Bedingungen für Letztverbraucher, die Kostenerstattungsregelungen sowie die Technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Hettstedt GmbH.