Hier finden Sie die Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zu unserem örtlichen Verteilernetz.

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Der Netzbetreiber Stadtwerke Hettstedt GmbH ist ab dem 01.01.2013 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 26.10.2006 (mit Änderung vom 17.10.2008) jedermann an sein Elektrizitätsversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung zu gestatten.

Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Hettstedt GmbH zur NAV.

Allgemeine Bedingungen zu den Anschluss an das örtliche Stromnetz, welcher nicht im Niederspannungsbereich liegt.

Allgemeine Bedingungen der Stadtwerke Hettstedt GmbH (SWH) zur Netznutzung.

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