Die Stadtwerke Hettstedt GmbH ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen auszustatten.

Verpflichtend mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden:

  • Zählpunkte von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6000 kWh,
  • Zählpunkte von Letztverbrauchern mit einer Vereinbarung nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes,
  • Zählpunkte von Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung mit mehr als 7 kW.

Der grundzuständige Messstellenbetreiber kann Letztverbraucher und Einspeiseanlagen auch unterhalb der oben genannten Grenzwerte optional mit intelligenten Messsystemen ausstatten.

Die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen beginnt, sobald mindestens drei voneinander unabhängige Hersteller intelligenter Messsysteme nach Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes am Markt anbieten und das Bundesamt für Informationstechnik dies auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Gemäß Messstellenbetriebsgesetz werden die im Netzgebiet der Stadtwerke Hettstedt GmbH betroffenen Netzkunden mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten über den vorgesehenen Einbau moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme schriftlich informiert. Der Anschlussnehmer bzw. der Anschlussnutzer muss den Einbau der mME bzw. iMSys dulden und den entsprechenden Preis gemäß Fallgruppe nach Jahresverbrauch bezahlen.

Moderne Messeinrichtungen

Alle Messstellen, die nach dem Messstellenbetriebsgesetz nicht mit einem intelligenten Messsystem auszustatten sind, erhalten mindestens eine moderne Messeinrichtung. Eine moderne Messeinrichtung ist eine Messeinrichtung, die den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wiederspiegelt.

Print Friendly, PDF & Email